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   VGH Bayern, 28.12.1989 - 20 CS 89.3551   

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VGH Bayern, 28.12.1989 - 20 CS 89.3551 (https://dejure.org/1989,6800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.1989 - 20 CS 89.3551 (https://dejure.org/1989,6800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - 20 CS 89.3551 (https://dejure.org/1989,6800)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 992
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85

    Abfallrechtliche Sicherheitsleistung auch bei (legalen) Altanlagen

    Denn die Vorschrift regelt das Verlangen nach einer Sicherheitsleistung in erster Linie nur bei Neuanlagen im Sinne des § 7 AbfG, und zwar entweder als eine dem Planfeststellungsbeschluß oder der Genehmigung unmittelbar beigefügte Bedingung bzw. Auflage (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 31. Januar 1977 - NuR 1979, 68 ; Bay. VGH, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 992 f.) oder als eine nachträgliche Auflage (vgl. Bay. VGH a.a.O.; Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, 1990, § 8 AbfG Rdnr. 17; Kunig/Schwermer/Versteyl, AbfG, 1988, § 8 Rdnr. 36).

    Es soll aber nicht ausgeschlossen werden, entsprechend der Grundregel des § 8 Abs. 1 Satz 3 AbfG dem Inhaber der Deponie auch nachträglich durch Verwaltungsakt die Leistung einer - eventuell erhöhten - Sicherheit aufzuerlegen (Bay. VGH, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 992; Hösel/von Lersner a.a.O. § 8 AbfG Rdnr. 16 f.; Kunig/Schwermer/Versteyl a.a.O. § 8 Rdnr. 36).

    Denn maßgebend ist nicht die damalige oder gegenwärtige finanzielle Lage der Klägerin sondern ihre voraussichtliche finanzielle Situation während des gesamten Zeitraumes, in dem die zu sichernden Maßnahmen anfallen (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 992 ).

  • VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06

    Immissionsschutz: Auferlegung einer Sicherheitsleistung

    Daraus zieht der Kommentator (Paetow) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VGH München in NVwZ 1990, 992 die Schlussfolgerung, dass das vorsorgliche Verlangen nach Sicherheitsleistung im Allgemeinen auch dann nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden könne, wenn (noch) keine konkreten Anhaltspunkte für Liquiditätsschwächen nach Stilllegung der Anlage beständen.
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91

    Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen

    Ein sachgerechter Umgang mit dem Instrument der Sicherheitsleistung setzt also gerade die Möglichkeit voraus, dieses Mittel zu dem Zeitpunkt einzusetzen, zu dem die abzuwendende Gefahr erkennbar wird (vgl. auch BayVGH, NVwZ 1990, 992; Hösel/von Lersner a.a.O. § 8 Rdnr. 17).
  • OVG Thüringen, 08.06.2011 - 1 KO 704/07

    Erbringung einer Sicherheitsleistung für einen Kiessandtagebau durch eine auf 51

    Zudem entfällt nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten auch der in der Vergangenheit zur Aufrechterhaltung der Einkunftsmöglichkeit gegebene faktische Zwang, behördlichen Auflagen nachzukommen (vgl. zu § 8 Abs. 2 AbfG: BayVGH, Beschluss vom 28.12.1990 - 20 CS 89.3551 -).
  • VG Minden, 15.09.2004 - 11 K 3930/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer von einem Betreiber einer

    vgl. Paetow, a.a.O., § 32 Rn. 80; BayVGH, Beschluss vom 28.12.1989 - 20 CS 89.3551 -, NVwZ 1990, 992; ähnlich auch Hansmann, a.a.O., § 17 BImSchG Rn. 146 d.
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